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Fortbildungsregelungen für das Kursjahr 2024

Foto: DAV/Pauli Trenkwalder

Fortbildungsregelungen für das Kursjahr 2024

Das Kursjahr 2024 läuft vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2024.

letzte Aus-/Fortbildung (Kursjahr)    

2023 - Pflichtfortbildung möglich

2022 - Pflichtfortbildung möglich

2021 - Pflichtfortbildung möglich

2020 - Pflichtfortbildung nötig

2019 - Pflichtfortbildung und eine weitere (fächerübergreifende) Fortbildungen nötig; maximal eine online Fortbildung (Webinar)

Vierjährige Fortbildungspflicht für alle Trainer*innen, Fachübungsleiter*innen, DAV Freeride Guides, Routenbauer und Familiengruppenleiter*innen
  • Bei Versäumnis Verpflichtung zu zwei Fortbildungen im fünften Jahr -> Eine Pflichtfortbildung und eine fächerübergreifende Fortbildung
  • Davon abweichend: Sechsjährige Fortbildungspflicht für Kletterbetreuer*innen
  • Davon abweichend: Wanderleiter*innen sind nicht fortbildungspflichtig.
  • Bei abgelaufener Lizenz muss zur Erneuerung der letzte Lehrgang komplett wiederholt werden.
  • Es kann pro Lizenz nur eine Pflichtfortbildung besucht werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

  • Viele Fortbildungen sind für mehrere Lizenzen ausgeschrieben, d.h. mit dem Besuch einer solchen Fortbildung lassen sich mehrere Lizenzen verlängern.
  • Webinare werden auch zukünftig unser Fortbildungsangebot im Herbst/Winter erweitern. Themen und Termine der Webinare finden Sie ausschließlich online im Bereich „Fortbildungen“. 

Deutscher Alpenverein e.V., Ressort Bildung, Anni-Albers-Str. 7, 80807 München, ausbildung@alpenverein.de